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P047


Kulturerbe als umstrittenes Gemeingut. Wem „gehören“ ethnografische Sammlungen?  
Convenor:
Hans Peter Hahn (Goethe University Frankfurt)
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Format:
Workshop
Working groups:
Material Culture

Short Abstract:

Was ist der Status von Kulturerbeobjekten? Sollten diese Dinge stets in Gemeinschaftsbesitz sein, oder sind auch Modelle vorstellbar, in deren Kulturerbe als Privatbesitz verwaltet und zugänglich gemacht wird. Der Workshop wird unterschiedliche Modelle Im globalen Maßstab präsentieren.

Long Abstract:

Restitution ethnologischer Objekte ist weit mehr als die Zurückführung und Repatriierung von Objekten des Kulturerbens in den Globalen Süden. Im Rahmen der von Igor Kopytoff (1986) überzeugend geschilderten Pendelbewegung zwischen individuellem Besitz und Gemeingut durchlaufen diese Gegenstände damit auch mehrfach einen Statuswandel. Was ist der richtige Status eines Kulturerbeobjektes? Sollte es Gemeingut sein oder können Schutz und Bewahrung gleichermaßen erfolgen, wenn es sich im Privatbesitz, zum Beispiel eines Fürsten in Europa oder eines Würdenträgers in Afrika befindet?

Konstitutiver Bestandteil der Idee des modernen Museums ist die Überführung der wertvollsten Kulturgüter aus dem Privatbesitz der Feudalherren in ein Gemeingut. Sammlungen und Museen gehören den Bürgern der Stadt, der Region oder der Nation. Das Ideal von Kulturobjekten als Gemeingütern hat sich aber in der Geschichte der Museen nicht immer durchhalten lassen, da vielfach private Leihgaben in die Ausstellungen integriert wurden. Die Restitution hat – wie jüngste Erfahrungen gezeigt haben – zum Teil den Übergang von einem Gemeingut zu einem Privatbesitz zur Folge. Vermutlich gibt es keine universale Regel dafür, welchen Besitzstatus Kulturerbe Objekte in verschiedenen Kulturen haben oder auch haben sollten. Auch die Beispiele des UNESCO Weltkulturerbes zeigen, wie unterschiedlich Besitzverhältnisse bei solchen Monumenten und Objekten sein können. Eingeladen sind Beiträge, die den Besitz Status von Kulturerbobjekten in verschiedenen Kulturen reflektieren. Dabei sind ausdrücklich sowohl die europäische Idee des Kulturerbes als Gemeingut wie auch außereuropäische Konzepte von Besitz von Bedeutung.


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