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Accepted Contribution:
Contribution short abstract:
Das Beispiel der JVA Rockenberg und der dort 1955 angelaufenen „Enttätowierungsaktion“ soll die Machtstrukturen im Strafsystem in Beziehung setzen mit der Kultur- und Körperpraktik des Tätowierens und die Funktionen des Tätowierens in einer totalen Institution verdeutlichen.
Contribution long abstract:
Tätowieren ist eine Jahrtausende alte Kultur- und Körperpraktik, die – bedingt durch den medizinisch-kriminalanthropologischen Diskurs des 19. und frühen 20. Jahrhunderts – teils bis heute mit Kriminalität und Hafterfahrungen in Verbindung gebracht wird. Dies ist vor allem begründet durch die im Gefängnis gegebene institutionelle Überwachung, die zur Generierung einer entsprechenden Quellenbasis beitrug.
Versteht man das Gefängnis als totale Institution nach Erving Goffman, erfüllt das Tätowieren gleich mehrere Funktionen, die zum individuellen Wohlbefinden beitragen können: Es ist Mittel zur Individualisierung in einer Institution, die auf Entindividualisierung ausgelegt ist, bietet Abwechslung im sonst monotonen Alltag, kann die Beziehung zu Mithäftlingen vertiefen und wird so Ausdruck einer Gegenkultur. Gleichzeitig ist das Tätowieren in Justizvollzugsanstalten meist durch die Hausordnungen verboten und zieht bei Verstößen Sanktionen nach sich.
Historisch zeigt sich, dass das Tätowieren meist dann von institutioneller Seite problematisiert und reguliert wurde, wenn es besonders gehäuft vorkam. Deutlich wird dies am Fallbeispiel der hessischen JVA Rockenberg für männliche Jugendliche und der dort 1955 angelaufenen „Enttätowierungsaktion“. Die Umsetzung der durch die Anstaltsleitung und den Anstaltsarzt unterstützten Aktion verdeutlicht die im Strafsystem herrschenden Machtstrukturen, während ihre Begründung die Stereotype veranschaulicht, die in Bezug auf Tätowierungen angenommen wurden.
Körperpraktiken zwischen individuellem Wohlbefinden und institutioneller Regulierung
Session 2